Wir führen für Sie die gemäß BGV D 6 §26 vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen von Krananlagen und Hebezeugen durch.
Wir stellen dabei fest, ob sich die Anlage zum Prüfungszeitpunkt in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Es wird im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt, die folgende Tätigkeiten umfasst:
Prüfung der Ausstattung der Anlage auf Übereinstimmung mit den Angaben im Prüfbuch
Prüfung des Zustands von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen
Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen
Funktions- und Bremsprobe mit Last im Bereich der höchstzulässigen Tragfähigkeit
Prüfung auf Vollständigkeit von Kennzeichnung und Beschilderungen
Dokumentation der Prüfergebnisse. Festgestellte Mängel werden im Prüfbericht vermerkt
Beurteilung, ob der Inbetriebnahme beziehungsweise dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
Entscheidung, ob eine Nachprüfung erforderlich ist
Anbringen einer Vignette mit dem Monat der nächsten Prüfung
Abschlussgespräch